Das Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung ist am 17. Dezember 2024 in Kraft getreten. Es wird bei allen Kindern, 1,5 Jahre vor ihrer regulären Einschulung, der Lern- und Entwicklungsstand in der Sprache Deutsch erhoben, damit frühzeitig erkannt wird, ob ein Kind einer zusätzlichen Sprachförderung im Vorkurs Deutsch bedarf.
Für weitere Informationen dürfen Sie sich gerne auf den folgenden Seiten informieren:
https://www.stmas.bayern.de/sprachstandserhebung/index.php
https://www.ifp.bayern/files/media/ifp/public/projects/vorkurs-deutsch/FAQ_Vorkurs_Deutsch_240.pdf